Geltungsbereich und Voraussetzungen
Als Voraussetzung für die Teilnahme am Seeschifffahrtsfunk, beziehungsweise dem Bedienen einer Seefunkstelle oder Küstenfunkstelle, ist vom Gesetzgeber der Besitz eines personengebundenen Funkbetriebszeugnisses vorgeschrieben.
Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis beziehungsweise Short Range Certificate (SRC) berechtigt zum Betrieb von UKW-Funkanlagen und ist für den Schiffsführer vorgeschrieben, sobald eine GMDSS-fähige UKW-Funkanlage an Bord ist. Das Zeugnis ist international gültig
Die Teilnehmer sollten mit der englischen Sprache vertraut sein.