Geltungsbereich und Voraussetzungen
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist sowohl für die Berufs- als auch für die Sportschifffahrt gültig. Es berechtigt zum Betrieb von UKW-Funkanlagen in der Binnenschifffahrt und ist für den Schiffsführer vorgeschrieben, sobald eine ATIS-fähige UKW-Funkanlage an Bord ist.
Das Zeugnis ist international gültig.
Voraussetzung für den Erwerb ist ein Mindestalter von 15 Jahren.